Existierende Feuerschiffe bilden Gemeinschaft

Auf ihrer Frühjahrstagung am 6. und 7. April in Cuxhaven beschloss die Arbeitsgemeinschaft der fahrenden Feuerschiffe Küste die Gründung einer Trägervereinigung der Feuerschiffe als eingetragener und gemeinnütziger Verein. Mit dieser Neugründung ist beabsichtigt, die noch existierenden Feuerschiffe in einer organisierten Gemeinschaft auch formal zu vereinigen, unabhängig vom Inhalt der einzelnen Betreiberkonzepte. Damit soll die besondere Bedeutung der ehemaligen und auch einzigartigen Seezeichenschiffe hervorgehoben werden. Zudem soll der Zusammenschluss die Chancen verbessern, Fördermittelzuwendungen für gemeinsame Aktionen an der Nord- und Ostseeküste erhalten zu können. Diese Wasserfahrzeuge gelten ohnehin als Botschafter der einzelnen Städte und Regionen und präsentieren sich dort als Wahrzeichen und als Touristen- /Publikumsmagnet. Die AG verständigte sich während ihrer Tagung auf verschiedene Gemeinschaftsaktionen und beabsichtigt, diese fortlaufend zu ergänzen und zeitangepasst zu veröffentlichen.

Am Ende der intensiven Diskussion beschloss die Versammlung einstimmig, einen Feuerschiffsverein mit der Bezeichnung „Maritimes Kulturgut Deutsche Feuerschiffe e.V. zu gründen. Die Gründungsversammlung findet während der Herbsttagung am 12. und 13. Oktober 2019 in Hamburg statt. Für die Neugründung stehen vorerst mehr als 12 Mitglieder aus den einzelnen Feuerschiffsvereinigungen zur Verfügung. Die Gründungsversammlung ist öffentlich und findet unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Hafenwirtschaft, Kultur und Medien statt.

Zusätzlich besteht die Absicht, mittelfristig in die nationale UNESCO-Liste (Kulturerbe) eingetragen zu werden. Die Mitglieder sind sich der außergewöhnlichen Bedeutung der Kulturgüter Feuerschiffe bewusst. Daraus ist der Anspruch gewachsen, diese in Tradition und Brauchtum bundesweit aufzunehmen. Auch die anwesende Bundestagsabgeordnete, Siemtje Möller, stellte die Bedeutung der Traditionsschiffe heraus und bekundete deren hohe Bedeutung in der früheren Seefahrt mit der hoheitlichen Bundesaufgabe, die einzelnen Schifffahrtswege zu sichern und für ein gefahrloses Befahren zu sorgen.